09.06.2010 | Autor / Redakteur: Dr. Robert Martignoni* / Ulrich Roderer
Trotz umfangreicher Vertragswerke können Outsourcing-Projekte scheitern. Zu häufig werden die Anforderungen an die Projektführung vernachlässigt. Tipps für den Projekterfolg.
Rechtsanwälte und –kanzleien haben sich landauf, landab dem Thema IT Outsourcing angenommen und unterstützen Unternehmer bei der Durchführung von IT Outsourcing Projekten. Juristen empfehlen ein strukturiertes Vorgehen um IT Outsourcing Projekte erfolgreich umzusetzen. Die typischen Phasen sind: Planung, Ausschreibung, Übertragung und Betrieb. Weiterhin wird empfohlen:
Dann sollten natürlich auch Maßnahmen beschrieben werden für den Fall der Nichteinhaltung von Leistungen und Vereinbarungen. Befolgt Kunden diese Ratschläge, sollten Outsourcing-Projekte erfolgreich umgesetzt werden können.
Die Realität zeigt leider ein anderes Bild. Große Projekte mit tausenden Seiten Vertragstext scheitern und in vielen Fällen hat der Auftraggeber das Nachsehen.
Prominentestes Beispiel ist sicherlich Toll Collect. 2009 veröffentlichte Wikileaks ein Teil des 17.000-seitigen Vertrages. Trotz dieses immensen Regelwerkes wurde das Projekt erst mit 16 Monaten Verspätung abgeschlossen. Die möglichen Gründe hierfür sind, dass komplexe IT Projekte in der benötigten Detailierung einfach nicht zu beschreiben sind. IT Projekte sind Teil eines dynamischen Systems, mit sich entwickelnden Anforderungen und sich wandelnden unternehmerischen Realitäten. Auch IT Outsourcing Projekte müssen damit zurechtkommen.
Eine Alternative zur klassischen Umsetzung eines IT Outsourcing Projektes mit Fokus auf rechtliche Aspekte wäre es, ein geeignetes Projektumfeld zu schaffen, das die Zusammenarbeit sinnvoll und wirtschaftlich sicherstellt, anstatt sie durch Vertragsvorschriften zu bürokratisieren.
IT Outsourcing Projekte umfassen immer den Dienstleister und den Kunden. Nur gemeinsam können Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Die Schuld für ein gescheitertes Projekt wird nur zu schnell dem Dienstleister zugeschreiben. Schließlich hat sich dieser nicht an den Vertrag gehalten. Das eine Umsetzung eventuell in der angestrebten Form gar nicht möglich war, wird oft nicht bedacht.
»1 »2 nächste Seite
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Sie wollen ihn für Ihre Zwecke verwenden? Infos finden Sie unter www.mycontentfactory.de (ID: 2045106)